Satzung

Akademie für west-östlichen Dialog der Kulturen e.V

  • Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Akademie für west-östlichen Dialog der Kulturen e.V. Sein Sitz ist in 10559 Berlin (Vorstand) und 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz (Geschäftsräume). Er ist seit 2019 ins Vereinsregister eingetragen. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  • Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953 der Bundesrepublik Deutschland. Er dient der Pflege und Förderung von Kunst und Wissenschaft im Sinne interkultureller Begegnung in Theorie und Praxis. Die gemeinnützigen Zwecke werden angestrebt auf folgendem Wege:

  1. Ausrichtung einer jährlichen Sommerakademie, auf der sich Künstler und Wissenschaftler aus verschiedenen Kulturkreisen um Themen der Philosophie, Religion und Kunst in ihrer Zusammenarbeit, so wie auch deren Integration in Veranstaltung, Wort, Schrift und Medien bemühen.
  2. Schaffung eines Kreises von Wissenschaftlern und Künstlern, deren Zusammenarbeit der europäischen und weltweiten Integration dient und Perspektiven erarbeitet, die diese pflegen und unterstützen. Dazu werden Kontaktaufnahme, Forschungsvorhaben, Ausstellungen, Konzerte, Performance, Vortrag, Gespräch und Publikationen dienen.

Die Mittel hierzu sind:

  1. Einladung von Referenten und Publikum zu Gesprächskreisen, Tagungen, Ausstellungen, Konzerten und Vorträgen.
  2. Schaffung und Sammlung eines Corpus von Schriften zu einer zukünftigen interkulturellen (Welt-) Philosophie.
  3. Durchführungen von Exkursionen, Reisen ins In- und Ausland (etwa in Partnerstädte und zu Partneruniversitäten. Anschluss an andere Sommeruniversitäten), die dem Vereinszweck dienen.
  4. Errichtung und Pflege einer Internetseite für Wissenschaftler auf Deutsch und Englisch, die geeignet ist, Zusammenkünfte von Künstlern, Religionswissenschaftlern, Philosophen und Literaturwissenschaftlern herzustellen und Kontaktnahmen zugunsten der gemeinnützigen Ziele des Vereins zu ermöglichen.
  5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Anschluss an Aktivitäten von Universitäten, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Verlagen, Galerien, Veranstaltern, Kulturämtern und Ministerien einzelner Bundesländer je nach Tagungsort.
  • Verwendung der dem Verein zufließenden Mittel

Alle dem Verein durch Mitgliedsbeiträge und sonstige Unterstützung zufließenden Mittel werden ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §2 zugeführt. Folgende Bestimmungen gelten:

  1. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  2. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre eigenen Sach- oder etwaige Kapitaleinlagen zurück.
  3. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an einen Verlag, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung internationaler Künstler- und Wissenschaftlerbegegnungen einsetzt z. B. den Alber-Verlag München (Interkulturelle Philosophie) oder PalmArtPress Berlin.
  • Mitgliedschaft

Mitglieder können einzelne Personen und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Über eine Ablehnung ist der Bewerber schriftlich zu informieren. Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Tod
  2. Kündigung: schriftlich zu Händen des Vorstandes, wirksam: zum Schluss des Geschäftsjahres oder in gegenseitigem Einvernehmen.
  3. Ausschluss: Mit schriftlicher Mitteilung. Wirkung sofort.
  • Mitgliedsrechte

Die Mitgliedschaft berechtigt:

  1. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und zur Ausübung der Versammlung zu-kommenden Rechte der Abstimmung, der Amtsübernahmen und der Mitsprache.
  2. Zum Bezug von Eintrittskarten und Gebühren mit ermäßigten Preisen für alle Veranstaltungen und einer jährlichen Sommerakademie.Ausschluss

Ein Mitglied kann durch Votum des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das  Ansehen  oder  die  Interessen  des  Vereins  schädigt,  wenn  es  seiner Beitragszahlung über den Schluss des Geschäftsjahres nicht nachkommt oder aus  einem  anderen  wichtigen  Grund.  Der Antrag  hierfür  kann  durch  jedes Mitglied gestellt werden. Über den Antrag ist dem Mitglied Gehör zu geben. Gegen den Beschluss ist binnen einer Frist von zwei Monaten die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig.

  • Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird zum Anfang des Geschäftsjahres fällig. Findet die Gründung unterjährig statt, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben.

  • Die Organe

Die Organe des Vereins sind:

Der Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand wählt jährlich aus den Reihen der Mitglieder einen Akademiepräsidenten, (Ehrenstelle) dessen Aufgabe die Vertretung nach außen und die Organisation einer jährlichen Sommerakademie ist.

  • Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. Dem /der ersten Vorsitzenden
  2. Dem (der) zweiten Vorsitzenden (u. Stellv. d. 1. Vorsitzenden)

Dem Vorstand kann bei Bedarf ein Kassenwart hinzugewählt werden, der die Finanzen des Vereins verwaltet. Ferner kann ihm ein  Beirat hinzugewählt werden, der Sonderaufgaben im Sinne des Vereinszwecks übernimmt. Hinzugewählte Vorstandsmitglieder haben volles Stimmrecht im Vorstand.

Die Beschlüsse des Vorstandes werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder zur Sitzung erschienen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende zur Vertretung des 1. Vorsitzenden nur in Fällen berechtigt, in denen der 1. Vorsitzende verhindert ist.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen werden erstattet. Über die Einnahmen und Ausgaben führt der Vorstand ein Kassenbuch.

Die Amtsperiode des Vorstandes dauert zwei Jahre. Der jeweilige Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Wahlperiode geschäftsführend solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Es ist angestrebt, dass die Präsidentschaft rotiert.

  • Mitgliederversammlung

Die alljährlich stattfindende Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. a) Die Wahl des Vorstandes, sowie bei Bedarf des Kassenwarts und der Beiräte.
  2. b) Die Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichts des Vorstandes sowie dessen Entlastung.
  3. c) Die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.
  4. d) Beschlussfassung über Vorschläge und Anträge aus dem Kreise der Mitglieder.
  5. e) Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben, sowie über die nach der Satzung ihr übertragenen Angelegenheiten.
  6. f). Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
  • Einberufung der Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich durch den Vorstand einberufen und im Zusammenhang mit der Sommerakademie durchgeführt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich einzuladen.  Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 5 Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Tage der außerordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen.

  • Vorsitz und Beschlussfassung

Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter und im Falle der Verhinderung beider ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter. Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen die in der Tagesordnung bekannt gegebenen Gegenstände. Anträge von Mitgliedern zur Aufnahme in die Tagesordnung sind zu dem in der Einladung zur Mitgliederversammlung festgelegten Termin dem Vorstand schriftlich mit Begründung zu unterbreiten. Die Mitgliederversammlung kann weitere Punkte auf die Tagesordnung setzen.  Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nach Gesetz und Satzung zulässig, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

  • Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer für die gleiche Periode wie den Vorstand. Er darf nicht Mitglied des Vorstandes sein. Der Kassenprüfer prüft jährlich die Kassenbücher und Belege und legt über das Ergebnis einen Prüfungsbericht vor.

  • Satzungsänderungen

Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist 2/3 Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Änderungen, die der juristischen Präzisierung dienen (etwa zum Zweck der Eintragung ins Vereinsregister oder  Übereinstimmig machen der Satzung  mit der Gemeinnützigkeitsverordnung), können per Vorstandsbeschluss erfolgen.

  • Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes; erforderlich ist hierbei die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Vereinsmitglieder.  Außerdem muss der Antrag auf Auflösung mit 2/3 Mehrheit der in dieser Versammlung anwesenden Vereinsmitglieder angenommen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins wird mit dem vorhandenen Vereinsvermögen gemäß § 3 Punkt 3 verfahren.

Englische Übersetzung des Paragraphen 2   (Vereinszweck)

“Purpose of the association

The association pursues exclusively and directly charitable purposes within the meaning of the charity regulation of 24. 12. 1953 of the Federal Republic of Germany. It serves to cultivate and promote art and scholarship as a means of intercultural encounter in theory and practice. Its charitable aims are to be pursued in the following ways:

  1. Organization of an annual summer academy, at which artists and scientists from different cultural backgrounds engage with topics in philosophy, religion and art, both collaboratively and via integration through events, the spoken word, writing and media.
  2. Creation of a circle of scholars and artists whose collaboration serves European and world integration and develops perspectives that nurture and support such integration. This will include contacts, research projects, exhibitions, concerts, performances, lectures, conversations and publications.

The means for this are:

  1. Invitation of speakers and audiences to discussion groups, conferences, exhibitions, concerts and lectures;
  2. Creation and collection of a corpus of scriptures for a future intercultural (world) philosophy;
  3. Organizing excursions, both local and international (e.g. to partner cities and to partner universities, connection to summer universities), which serve the purpose of the association;
  4. Establishment and maintenance of a website for scholars in German and English that will be a suitable means through which to set up meetings of artists, religious scholars, philosophers, and literary scholars and to facilitate contacts in pursuance of the charitable goals of the association;
  5. Cooperation with other institutions and affiliation with the activities of universities, radio and television stations, publishers, galleries, organizers, cultural offices and ministries of individual federal states, depending on the venue.”
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