Akademie für west-östlichen Dialog der Kulturen e.V
Der Verein führt den Namen Akademie für west-östlichen Dialog der Kulturen e.V. Sein Sitz ist in 10559 Berlin (Vorstand) und 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz (Geschäftsräume). Er ist seit 2019 ins Vereinsregister eingetragen. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953 der Bundesrepublik Deutschland. Er dient der Pflege und Förderung von Kunst und Wissenschaft im Sinne interkultureller Begegnung in Theorie und Praxis. Die gemeinnützigen Zwecke werden angestrebt auf folgendem Wege:
Die Mittel hierzu sind:
Alle dem Verein durch Mitgliedsbeiträge und sonstige Unterstützung zufließenden Mittel werden ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §2 zugeführt. Folgende Bestimmungen gelten:
Mitglieder können einzelne Personen und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Über eine Ablehnung ist der Bewerber schriftlich zu informieren. Die Mitgliedschaft endet durch:
Die Mitgliedschaft berechtigt:
Ein Mitglied kann durch Votum des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, wenn es seiner Beitragszahlung über den Schluss des Geschäftsjahres nicht nachkommt oder aus einem anderen wichtigen Grund. Der Antrag hierfür kann durch jedes Mitglied gestellt werden. Über den Antrag ist dem Mitglied Gehör zu geben. Gegen den Beschluss ist binnen einer Frist von zwei Monaten die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig.
Der Mitgliedsbeitrag wird zum Anfang des Geschäftsjahres fällig. Findet die Gründung unterjährig statt, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben.
Die Organe des Vereins sind:
Der Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand wählt jährlich aus den Reihen der Mitglieder einen Akademiepräsidenten, (Ehrenstelle) dessen Aufgabe die Vertretung nach außen und die Organisation einer jährlichen Sommerakademie ist.
Der Vorstand besteht aus:
Dem Vorstand kann bei Bedarf ein Kassenwart hinzugewählt werden, der die Finanzen des Vereins verwaltet. Ferner kann ihm ein Beirat hinzugewählt werden, der Sonderaufgaben im Sinne des Vereinszwecks übernimmt. Hinzugewählte Vorstandsmitglieder haben volles Stimmrecht im Vorstand.
Die Beschlüsse des Vorstandes werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder zur Sitzung erschienen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende zur Vertretung des 1. Vorsitzenden nur in Fällen berechtigt, in denen der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen werden erstattet. Über die Einnahmen und Ausgaben führt der Vorstand ein Kassenbuch.
Die Amtsperiode des Vorstandes dauert zwei Jahre. Der jeweilige Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Wahlperiode geschäftsführend solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Es ist angestrebt, dass die Präsidentschaft rotiert.
Die alljährlich stattfindende Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich durch den Vorstand einberufen und im Zusammenhang mit der Sommerakademie durchgeführt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich einzuladen. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 5 Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Tage der außerordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen.
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter und im Falle der Verhinderung beider ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter. Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen die in der Tagesordnung bekannt gegebenen Gegenstände. Anträge von Mitgliedern zur Aufnahme in die Tagesordnung sind zu dem in der Einladung zur Mitgliederversammlung festgelegten Termin dem Vorstand schriftlich mit Begründung zu unterbreiten. Die Mitgliederversammlung kann weitere Punkte auf die Tagesordnung setzen. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nach Gesetz und Satzung zulässig, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer für die gleiche Periode wie den Vorstand. Er darf nicht Mitglied des Vorstandes sein. Der Kassenprüfer prüft jährlich die Kassenbücher und Belege und legt über das Ergebnis einen Prüfungsbericht vor.
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist 2/3 Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Änderungen, die der juristischen Präzisierung dienen (etwa zum Zweck der Eintragung ins Vereinsregister oder Übereinstimmig machen der Satzung mit der Gemeinnützigkeitsverordnung), können per Vorstandsbeschluss erfolgen.
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes; erforderlich ist hierbei die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Vereinsmitglieder. Außerdem muss der Antrag auf Auflösung mit 2/3 Mehrheit der in dieser Versammlung anwesenden Vereinsmitglieder angenommen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins wird mit dem vorhandenen Vereinsvermögen gemäß § 3 Punkt 3 verfahren.
Englische Übersetzung des Paragraphen 2 (Vereinszweck)
“Purpose of the association
The association pursues exclusively and directly charitable purposes within the meaning of the charity regulation of 24. 12. 1953 of the Federal Republic of Germany. It serves to cultivate and promote art and scholarship as a means of intercultural encounter in theory and practice. Its charitable aims are to be pursued in the following ways:
The means for this are: